geändert am 8.4.2005 - Version Nr.: 1. 3
Sie haben einen Teil Ihrer Gedichte im
Internet veröffentlicht. Um sich Anregungen zu holen oder um mal
bei der Konkurrenz zu stöbern, schauen Sie als aktiver Internet-Lyrikfreund natürlich
auch ab und zu mal bei Padinas Hitliste vorbei. Die Gedichte auf der Hitliste
haben zwar nicht immer die beste Qualität, da die Padina-Redaktion die Vielfalt
des Lebens, die in den Gedichten aus den verschiedensten Publikationsbereichen
zu Ausdruck kommt, über germanistisch-akademische Qualitätsansprüche
stellt.
Bei Durchschauen kommen Ihnen die ersten Verse eines Gedichts bekannt vor. Sie
folgen dem Tiefenlink zum Gedicht und stellen fest:
Der Webmaster hat mein Gedicht geklaut und schmückt sich mit
"meinen" Federn.
Diese Unverschämtheit lassen Sie natürlich nicht auf sich sitzen. Sie schreiben dem Webmaster "Klaufix"
eine Email und fordern ihn auf, Ihr Gedicht umgehend von seiner Website zu nehmen. "Klaufix"
reagiert auch nach zwei Monaten nicht, so dass man Urlaub als Grund für das Schweigen ausschließen
kann. Sie übergeben die Sache an einen Anwalt. Nach Zahlung der Anwaltsgebühren besorgt sich der Anwalt bei der
Denic die Adresse des Webmasters "Klaufix" und schreibt
diesem eine Abmahnung.
Es passiert nichts.
oder doch ...
Nach zwei Wochen erhalten Sie vom Rechtsanwalt "Schlitzohr" aus Räberhausen einen Brief. Darin werden
Sie beschuldigt, dass Sie das Gedicht von "Klaufix'" Website kopiett haben und
unter Missachtung des Urheberrechtsw als ihr eigenes Werk ausgegeben haben. In dem Abmahnungsschreiben
werden sie aufgefordert, umgehend das Gedicht von ihrer Website zu nehmen. Weiterhin sollen
sie eine Abmahngebühr in Höhe 200 € zahlen.
Nach mehreren Schreiben trafen sich der Dichter und der Webmaster "Klaufix" vor Gericht
wieder. Beide Parteien beharrten darauf, dass Sie das Gedicht geschrieben hatten. Dabei führten Dichter wie
auch der Webmaster "Klaufix" viele Freunde als Zeugen an. ...
Wie das rechtmäßige Urteil aussah, dass mag sich jeder selbst ausmalen.
Das Dilemma ist an dieser Stelle klar. In früheren Zeiten stellte sich das Problem meist nicht,
weil die erste Veröffentlichung durch einen Verleger erfolgte, so dass sich der Publikationszeitpunkt
und damit die Priorität durch den Verleger, durch die Druckerei und die
Buchhändler eindeutig nachweisen ließ.
Im Internet gibt es keine echten Zeugen - im Zweifel bleibt die Priorität ungeklärt.
Freunde zählen vor Gericht wenig. Suchmaschinen indexieren das Netz nur sehr unvollständig und notieren nicht den
Zeitpunkt der ersten Indexierung. Alle Daten im Netz lassen sich leicht manipulieren.
Es müsste eine unabhängige Instanz geben, bei welcher jeder preiswert die Priorität für sein Gedicht anmelden kann.
Da der Staat mit seinem Verwaltungsapparat nicht leistet, muss Privatinitiative dies ersetzen.
Diesen Dienst bietet Padina an:
Gegen die Zahlung von 15 € können Sie alle Ihre Textwerke bei Padina archivieren und registrieren lassen.
Dazu überweisen Sie 15 € auf das Konto, dass ich Ihnen gern per Email mitteile.
Senden Sie mir an die hier angegebene Emailadresse (Betreffzeile als Spamabgrenzer UNBEDINGT stehen lassen).
Wenn das Geld angekommen ist, sende ich Ihnen eine Bestätigungsemail zurück und archiviere das Gedicht auf CD.
Gegen eine Jahresbetrag 18 € können Sie ihre jeweils aktuellen Gedichte an die folgende Emailadresse (Betreffzeile als Spamabgrenzer UNBeDINGT stehen lassen) hier auf dieser Seite mit dem Kontaktformular am Ende dieser Seite zum Archivieren senden. Sie erhalten dann jeweils eine Bestätigungsemail, wobei natürlich geprüft wird, ob der Jahresbeitrag schon gezählt wurde. Im Jahresbeitrag von 18 € sind natürlich auch die Kosten für die Erstarchivierung enthalten.
Mit lyrischen Grüßen
Ihr
Dieter Porth
Ich höre natürlich schon die Sparer rechnen:
"Ich tue mich mit meinem Freund zusammen
und wir nutzen gemeinsam den Service, dann sparen wir und sichern trotzdem unsere Rechte."
Die Sparer unter den Lyrikern sollten folgende Bedenken bedenken. Mit der Emailadresse und der dazugehörigen Überweisung
wird das Gedicht über das Absenderkonto einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person zugeordnet.
Wenn eine Dichtergemeinschaft nun im Streit zerfällt, dann werden die Rechte an allen Gedichten im Zweifel
demjenigen zugeordnet, der das Konto innehat. Auch hier gilt, wer zahlt, der bestimmt.